In München dürfen die erstmals 2015 nach Wiener Vorbild im Glockenbach- und Gärtnerplatzviertel installierten Ampelpärchen mit schwulen und lesbischen Paaren bleiben. Ein Anwohner scheiterte nun auch vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit einer Klage dagegen, wie die Stadt am Dienstag mitteilte.
Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) erklärte, er freue sich „sehr über die jetzt endgültige Abweisung der Klage“. München sei „weltoffen, vielfältig und tolerant – genau dafür stehen auch die Ampelpärchen“. In Wien waren 2015 rund um den Eurovision Song Contest Ampelpärchen auch mit schwulen und lesbischen Paarmotiven eingesetzt worden, die Stadt München nahm dies als Beispiel auf.
An insgesamt sechs solcher Übergänge sind diese zunächst als vorübergehender Vorschlag gedachten Ampelpärchen seit Juli 2019 dauerhaft installiert. Dabei änderte die Stadt die Wiener Piktogramme im Motiv ab. So gibt es in München Ampeln mit zwei Frauen für die Rotphase, aber zwei Männern für die Grünphase. Die Männer nehmen sich dabei an der Hand.
Der Kläger, der Vater einer kleinen Tochter ist, sah in den Ampelscheiben weit mehr als nur ein Rot- oder Grünsignal. Für ihn sind es „Sex-Ampelscheiben“. Außerdem waren bei den gemischten Ampeln für ihn die Frauen angezogene Zwillinge, die als Männer gedachten Figuren aber tatsächlich dieselben Frauen, nur nackt. Diese hätten sich „bereits als Teil des Sexualakts zumindest ausgezogen“, formulierte er in seiner Klage. Da die Figuren gehend dargestellt werden, sieht der Mann das Bild so, dass „die eine mit etwas größerer Schrittlänge und von blinder Gier getrieben die andere“ zum weiteren Vollzug sexueller Handlungen hinter sich herziehe.
Da es Zwillinge seien, werde zudem Inzest propagiert. Wie schon das Verwaltungsgericht entschied aber auch der Verwaltungsgerichtshof, dass der Kläger keine Verletzung seiner Rechte geltend machen konnte. *AFP/ran/com